In Italien ist die Maklerprovision gesetzlich geregelt und wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer getragen. Beide Parteien sind somit provisionspflichtig.
Die Provision unserer Agentur beträgt jeweils 4 % des vereinbarten Verkaufspreises zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer (IVA).
Der Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss eines verbindlichen Kaufangebotes („Proposta di Acquisto“) oder spätestens mit Unterzeichnung des Kaufvorvertrages („Compromesso“), sofern die Immobilientransaktion zustande kommt.
Die Provision ist in diesem Moment fällig, da die erfolgreiche Vermittlung durch die Annahme des Angebotes rechtsverbindlich erfolgt. Entsprechende Regelungen werden im jeweiligen Vertragsdokument ausdrücklich festgehalten.
Mit der Unterzeichnung bestätigen Käufer und Verkäufer die Kenntnis und Anerkennung der Provisionsvereinbarung
Service
Der Erwerb einer Immobilie in Italien bringt neben der notariellen Abwicklung auch verschiedene administrative Schritte mit sich. Um unseren Kunden diesen Prozess so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten, übernehmen wir auf Wunsch sämtliche bürokratischen Formalitäten.
Unser Service umfasst unter anderem:
Beantragung der italienischen Steuernummer (Codice Fiscale)
Anmeldung von Strom- und Gasanschlüssen
Einrichtung von Internet / WiFi
Organisation und Begleitung von Bankterminen zur Kontoeröffnung
Unterstützung bei weiteren administrativen Anträgen und Versorgungsanmeldungen
Wir koordinieren alle Abläufe, bereiten die notwendigen Unterlagen vor und begleiten Sie persönlich durch die einzelnen Schritte.
Für diesen umfassenden Service berechnen wir eine Servicepauschale von €500.
Unser Ziel ist es, dass Sie sich von Anfang an auf das Wesentliche konzentrieren können – Ihre neue Immobilie und Ihr Leben in Italien.
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